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HONEYandSPICE will in keine schublade! der einzige durchgehende faden ist die zufriedenheit unserer kunden.
unser team kümmert sich individuell um die bedürfnisse der bauherren und beleuchtet jedes projekt aus verschiedenen perspektiven. so stellen wir sicher, dass jede aufgabe mit der ihr gebührenden aufmerksamkeit gelöst wird und uns nicht langweilig wird.
hilfreich ist dabei natürlich schon, dass wir auf einen pool an menschen mit langjähriger erfahrung zurückgreifen können- sowohl in der planung als auch bei den ausführenden gewerken. praxisnähe im alltag und die nötige portion spinnerei im kreativen schaffen bei der konzeption schließen sich nicht aus!
- Leistungen
- Innenarchitektur
- Architektur
- Wohnberatung
- Badplanung
- Licht-konzepte
- Lichtplanung
- 3D Visualisierungen
- Einzugsgebiete
- für interessante aufgaben reisen wir bis nach buxtehude am see
- Wiesbaden
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- mia seeger preis
- Adresse
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wielandstr. 20
65187 Wiesbaden, Deutschland
Deutschland
+49-6117245967 www.honeyandspice.de
HONEYandSPICE
Büroinhaber:
Christoph Schlegel
Dipl. Ing., Innenachitektur (FH)
Andrea Krausmann
Dipl. Ing. Innenarchitektur (FH), AKH
Kontakt:
Wielandstr. 20
D-65187 Wiesbaden
Tel. (+49) 0611/7245967
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info@honeyandspice.de
Berufsbezeichnung:
Christoph Schlegel
Dipl. Ing., Innenachitektur (FH)
USt-Ident.-Nr. DE222538328
Andrea Krausmann
Dipl. Ing. Innenarchitektur (FH), AKH
Architektin gemäß dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)
Zuständige Behörde/ Aufsichtsbehörde:
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 1738-0
Telefax: 0611 - 1738-40
E-Mail: info@akh.de
Internet: www.akh.de
Berufsrechtliche Reglungen:
Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz, Hauptsatzung der Architekten- und Stadtplanerkammer
Hessen, Richtlinie zur Berufsordnung (Berufshaftpflicht), Fortbildungsordnung, Schlichtungsordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Architekten- und Stadtplanerkammer
(www.akh.de) unter der Rubrik „Recht“ eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung von Berufsangehörigen
und Berufsgesellschaften zwischen diesen und Dritten ergeben, kann gemäß § 7 der Schlichtungsordnung
der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auf Antrag ein Schlichtungsverfahren durchgeführt
werden (www.akh.de / Schlichtung).