Zusätzliche geschäftsbedingungen für die Premiummitgliedschaft

Zusätzliche geschäftsbedingungen für die Premiummitgliedschaft

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragspartner

Angemeldete Experten haben die Möglichkeit, das homify-Portal bzw. die homify-Portal-Anwendung mit erweiterten Funktionalitäten und Leistungen im Rahmen einer sogenannten „Premiummitgliedschaft“ gegen Entgelt nutzen zu können. Vertragspartner des Experten wird dabei der Diensteanbieter des homify-Portals, die Homify Online GmbH & Co. KG, Holländerstraße 34, 13407 Berlin, DE (weitere Angaben zum Diensteanbieter siehe Impressum).

§ 2 Geltung der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen

Der Diensteanbieter stellt die Premiummitgliedschaft auf Grundlage der vorliegenden Zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die Premiummitgliedschaft (nachfolgend: die „ZGB“) sowie der ergänzend geltenden „Nutzungsbedingungen für Experten“ des Diensteanbieters zur Verfügung. Diese gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Experten akzeptiert der Diensteanbieter nicht. Dies gilt auch, wenn der Diensteanbieter deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 3 Leistungen im Rahmen der Premiummitgliedschaft

Der Umfang der dem Experten vom Dienstanbieter im Rahmen der Premiummitgliedschaft zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten der homify-Portal-Anwendung (Funktionalitäten und sonstige Leistungen) richten sich nach dem jeweiligen Vertrag (§ 4).

§ 4 Vertragsschluss, verfügbare Sprachen, Speicherung des Vertragstextes

(1) Der Experte kann den Vertrag über die Premiummitgliedschaft sowohl auf dem homify-Portal, als auch über eine gesonderte Online-Anwendung (Bestell-App Monsum und Payrexx) sowie unter Verwendung eines entsprechenden Bestellformulars schriftlich abschließen.

(2) Das Angebot auf Abschluss der Premiummitgliedschaft stellt jeweils ein verbindliches Angebot des Diensteanbieters zum Abschluss des Vertrages über die Premiummitgliedschaft dar. Der entsprechende Vertrag über die Premiummitgliedschaft kommt durch jeweilige Annahme des Angebots durch den Experten zustande. Bei Abschluss der Premiummitgliedschaft über das homify-Portal erfolgt der Vertragsschluss durch Betätigung des Buttons „Jetzt Premium bestellen“. Bei Abschluss der Premiummitgliedschaft über die mobilen Bestell-Apps (Monsum und Payrexx), erfolgt der Vertragsschluss durch Betätigung des Buttons „Produkt jetzt kaufen“ (Monsum) bzw. „Zahlungspflichtig bestellen“ (Payrexx). Der Experte erhält unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail.

Bei schriftlichem Abschluss der Premiummitgliedschaft erfolgt der Vertragsschluss durch Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Experten (= Annahme des Angebots durch den Experten).

(3) Die für den Vertragsschluss über das homify-Portal sowie die Bestell-App zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch.

(4) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss über das homify-Portal sowie die Bestell-App vom Diensteanbieter nicht gespeichert und ist daher dort nicht mehr verfügbar.

§ 5 Ver­gü­tung und Zahlungsmittel

(1) Das Entgelt für die Nutzung des homify-Portals im Rahmen der Premiummitgliedschaft wird durch den jeweiligen Vertrag zwischen dem Dienstanbieter und dem Experten (§ 4) festgelegt.

(2) Das Entgelt gemäß § 5 (1) ist grundsätzlich jährlich im Voraus zu entrichten und erstmalig mit Abschluss des Vertrags fällig. Die weiteren Zahlungen sind dann in Abhängigkeit der Vertragslaufzeit im Abstand / Intervall von 6, 12 oder 24 Monaten beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses fällig (Beispiel: Vertragsschluss und Fälligkeit der ersten Zahlung am 01.01.2018 > Folgezahlungen fällig am 01.01.2019, 01.01.2020, etc.).  Die zur Zahlung zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel sind den entsprechenden Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs zu entnehmen.

(3) Sofern die Parteien eine Zahlung der jährlichen Vergütung gemäß § 5 (2) in monatlichen Raten vereinbaren, ist die jährliche Vergütung in zwölf gleichen monatlichen Raten zahlbar. In diesem Fall ist die erste Rate mit Abschluss des Vertrages fällig, die Folgeraten jeweils an dem Kalendertag der Folgemonate fällig, der dem Tag des Abschlusses des Vertrages entspricht (Beispiel: Vertragsschluss und Fälligkeit der ersten Rate am 01.01.2018 > Folgeraten fällig am 01.02.2018, 01.03.2018, etc.).

(4) Sofern der Diensteanbieter dem Experten eine Zahlung der jährlichen Nutzungsvergütung in monatlichen Raten gewährt und der Experte ganz oder teilweise mit einer Ratenzahlung länger als 14 Kalendertage in Zahlungsrückstand gerät, ist der dann noch offen stehende Restbetrag der Jahresvergütung in einer Summe fällig.

§ 6 Laufzeit der Premiummitgliedschaft und Kündigung

(1) Der Experte hat bei Bestellung der Premiummitgliedschaft die Möglichkeit, zwischen folgenden Mindestvertragslaufzeiten zu wählen: 6, 12 oder 24 Monate.

(2) Kündigt der Experte den Vertrag über die Premiummitgliedschaft nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zum Vertragslaufzeitende, so verlängert sich die Premiummitgliedschaft jeweils um die ursprünglich gewählte Mindestvertragslaufzeit gemäß § 6 (1), maximal jedoch um 24 Monate. Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(3) Sämtliche Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

§ 7 Haf­tung

(1) Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Diensteanbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Diensteanbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Experte regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkung gemäß § 10 (2) gilt nicht, soweit es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geht, oder sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und der sonstigen Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Diese ZGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Wenn der Experte Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Diensteanbieters, Berlin. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Sollten einzelne Klauseln des Vertrages, insbesondere der ZGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. der ZGB nicht.